AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der [ui!] Urban Lighting Innovations GmbH Stand: Juli 2025
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der [ui!] Urban Lighting Innovations GmbH (nachfolgend „[ui!]“) im Bereich Smart City, IoT, digitale Infrastruktur, Sensorintegration und Betrieb von Datenplattformen. Sie gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B/B2G).
- Vertragsgegenstand
[ui!] schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich bezeichneten Leistungen. Weitere Leistungen (z. B. Wartung, Updates, Individualentwicklungen, Lizenzen oder Datenexporte) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Vertragsschluss
Angebote von [ui!] sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung und diese AGB.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist [ui!] berechtigt, Leistungen zu sperren, insbesondere digitale Dienste abzuschalten. Abschlagszahlungen können vereinbart werden. Bei durch Zahlungsverzug verursachten Verzögerungen ist [ui!] berechtigt, damit verbundene Mehraufwände (z. B. erneute Einsätze, Projektverlängerung) gesondert abzurechnen. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, kann [ui!] Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Erfolgt diese nicht, ist [ui!] zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt.
Sofern von [ui!] gelieferte Geräte oder Systeme mit laufenden Betriebs-, Lizenz- oder Kommunikationskosten verbunden sind (z. B. Mobilfunk, Plattformzugang, Cloud-Dienste), beginnt der berechnungsrelevante Betriebszeitraum mit dem Lieferdatum. Dies gilt unabhängig davon, ob die Installation durch den Kunden verzögert oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen wird.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt auf eigene Kosten sämtliche Voraussetzungen für die Leistungserbringung sicher (z. B. Zugang, Strom, Genehmigungen, Ansprechpartner, bauliche Gegebenheiten). Unterbleiben notwendige Mitwirkungen, verlängern sich Fristen angemessen; entstehende Zusatzkosten (z. B. Wartezeiten, Wiederholungsfahrten, technische Vorhaltung) werden in Rechnung gestellt.
- Leistungsfristen und höhere Gewalt
Verbindliche Termine bedürfen der Schriftform. Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Lieferkettenstörungen, Vorlieferantenausfälle, Produktionsprobleme, Transportverzögerungen, Netzausfälle oder behördliche Auflagen) verlängern sich Fristen angemessen. Eine Haftung von [ui!] für daraus resultierende Schäden oder Verzögerungen ist ausgeschlossen. Dauert ein solcher Umstand länger als vier Monate, kann jede Partei kündigen.
- Abnahme
Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie genutzt werden, keine wesentlichen Mängel vorliegen oder der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Bereitstellung schriftlich Mängel anzeigt (Abnahmefiktion).
- Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. [ui!] ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl zu beseitigen oder die Leistung erneut zu erbringen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftung
[ui!] haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet [ui!] nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von [ui!].
- Eigentum und Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt das Eigentum an gelieferten Geräten bis zur vollständigen Bezahlung bei [ui!] (Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB). Bis dahin dürfen Geräte weder veräußert noch verändert werden. Bei bestimmten Produkten (z. B. PowerNode, TempCast, GroundCast) verbleibt das Eigentum dauerhaft bei [ui!] – diese werden im Rahmen eines Nutzungsmodells bereitgestellt. Nutzungsrechte an Software und Datenplattformen werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Eingriffe in die Hardware, Reverse Engineering oder Softwareänderungen sind unzulässig.
- Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug, Annahmeverweigerung oder ausbleibender Mitwirkung des Kunden vor.
- Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.